Grundlegende Definitionen zur Integralrechnung:
- Stammfunktion:
Eine Funktion F heißt Stammfunktion zu f, wenn gilt:
F'(x) = f(x)
- Definition des sog. unbestimmten Integrals:
C wird als Integrationskonstante bezeichnet.
Anschauliche Deutung: Die reele Zahl C verschiebt den Funktionsgraphen
von F nach oben oder unten. Das Steigungsverhalten und damit die
erste Ableitung von F wird dadurch nicht beeinflusst.
Also gilt: Ist F eine Stammfunktion zu f, dann auch jede Funktion
F1 mit F1(x) = F(x) + C, denn
die Ableitungen stimmen überein.
- Definition des bestimmten Integrals:
Hier ist die Integrationskonstante nicht zuberücksichtigen,
da sie im letzten Schritt ohnehin wegfallen würde:
(F(b) + C) - (F(a) + C) = F(b) - F(a)
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