.. 28.Mar.2024 .. 23:55 Uhr ..
 achtung: entwurfsfassung, nur testweise im netz (bei Fehlern gerne Rückmeldung)
Ausbildung, Pension
Ingenieure  

Zu Beginn haben sich einige Ingenieure beschwert, dass sie ständig erwähnt werden. Die müssen als Vergleich ran, weil ich davon ausgehe, dass das Berufsbild auch international einigermaßen einheitlich ist. Das hat keinesfalls etwas mit Neid oder Abneigung zu tun.
In meiner Verwandtschaft habe ich zwei von der Sorte, deren einer mich mal mit seinem Verdienst hat erblassen lassen. Da ich ihn sowieso sehr schätze, gönne ich ihm das. Der arbeitet auch hart dafür.

Wobei ein Ingenieur, der gerade sein Studium beendet hatte, mir mal eine eigenartige Mail geschrieben hat. Er belehrte mich in einem äußerst schnöseligen Ton, dass man nach dem ersten Statsexamen ein vollwertiger Lehrer sei und dass deshalb die Referendarzeit nicht zur Ausbildung zu rechnen sei und brabbelte irgendwelches formaljuristisches Zeugs.
Ist aber eigentlich schon jedem klar, dass ein 1. Staatsexamen ohne 2. Staatsexamen wertlos ist, zumindest für den Lehrerberuf.

Das war aber
der einzige Schwachmat aus dieser Berufsgruppe. Persönlich kenne ich nur nette Ingenieure.
Referendare  

In der ersten Version diese Seiten hatte ich erwähnt, dass die Referendare in Deutschland zwei Jahre lang auf Sozialhilfeniveau gehalten werden. Ich übernehme einfach den alten Text, da sich kaum etwas geändert hat.

"Der Sozialhilfesatz beträgt z.Zt. für Erwachsene 297 Euro monatlich zzgl. Mietzuschuss. Ab dem nächsten Jahr heißt das Ganze dann Arbeitslosengeld II und ist zwar um sagenhafte 48 Euro (West) bzw. 34 Euro (Ost) höher. Dafür entfallen aber sämtliche Antragsleistungen, sondern von den Betroffenen wird erwartet, dass sie von dieser lächerlichen Summe auch noch Rücklagen für sog. "einmalige Bedarfe" (Kleidung, Haushaltsgeräte etc.) bilden sollen.
Ich erwähne das nur, damit Sie mal sehen, wie weltfremd Ihre weinerlichen Vergleiche sind. An Ihrer Stelle würde ich Gott jeden Tag auf Knien danken, einen sicheren und durchaus angemessen entlohnten Job mit einem weit überdurchschnittlichen Pensionsanspruch zu haben." (aus einer Mail)

Vom Ton mal abgesehen (der Mann ist arbeitsloser Ingenieur, angeblich).

  • Anwärterbezüge ca. 1000 € brutto
  • Lohnsteuer ... - ca. 40 € (laut Steuertabelle für einen Unverheirateten sogar fast 90€. ???)
  • Krankenversicherung ca. 50 € (Frauen mehr)
  • Kleidung, Haushaltsgeräte bekommt der Anwärter nicht geschenkt (der Sozialhilfeempfänger hat da z.T. Ansprüche)
  • Referendare müssen mobil sein, ohne Auto sind die z.t. langen Wege zwischen Schule, Studienseminar und Wohnung schwer zu schaffen, rechnen wir für die Mobilität mal 150 €
  • für Bücher, Computer, Kommunikation (Tel., Internet, GEZ u.ä.) setzen wir auch noch einen Betrag an.

Es bleiben sicher deutlich weniger als 700 € für Wohnen und Leben. Addiert man zum Regelsatz der Sozialhilfe noch eine nach Sozialhilfegesetz angemessene Wohnung (45 qm für eine Einzelperson), dann sehe ich nur noch einen marginalen Unterschied.

Wieso ist der Mann arbeitslos? Rhetorische Frage.

Interessant
übrigens, dass der Schreiber der Mail verplappert und im Gegensatz zu sonstigen Anfällen von verbaler Diarrhöe von einem angemessen entlohnten Job redet. Nichts anderes sage ich auch. Der Job ist angemessen entlohnt.
Allerdings hat nicht Gott das Studium und die Referendarzeit mit guten Abschlüssen absolviert, sondern ich.
Pension, Pensionierung  

Wie schon mal erwähnt ist das faktische Pensionierungsalter bei Lehrern mittlerweile auf 62,xx Jahre gestiegen.

An "meiner" Schule versuchen die meisten Kollegen, mit 63 Jahren (d.h. 63-63,5 Jahre) den aktiven Dienst zu quittieren. Das hat möglicherweise damit zu tun, dass in den letzten 6 bis 8 Jahren sehr viele Kollegen kurz vor oder kurz nach der Pensionierung ...
Wenn das in einem Kollegium von etwa 100 Leuten in dem erwähnten Zeitraum einem halben Dutzend Leuten so geht ist das vielleicht normal. Bei uns sind es aber mittlerweile etwa 20, und das mit einem Durchschnittsalter von etwa 62/3 Jahren. Da werden dann viele Leute etwas nachdenklich und nehmen lieber die Abschläge in der Altersversorgung in Kauf.

Empfehlenswert ist ein sanfterer Ausstieg aus der ohnehin zu hohen Unterrichtsverpflichtung (Zahlen für SekII): ab 50 J. 19 Wochenstunden, ab 55 J. 17-18 WStd., ab 60 J. 15-16 WStd. bei gleicher bzw höherer Anwesenheitspflicht in der Schule.
Man kann dann die Hoffnung haben, dass die Zahl der Frühpensionierungen kleiner wird. Die Variante volle Kanne bis 65 bei restriktiver Handhabung der Frühpensionierung hat den oben beschriebenen Spareffekt, da man vielen Lehrern dann die Altersbezüge im Durchschnitt nur über einen überschaubaren Zeitraum zahlen muss, wenn überhaupt.
Die Arbeitszeit insgesamt kann in etwa auf dem momentanen Niveau bleiben (ca. 45 Stunden pro Woche, ferienbereinigt), aber die Unterrichtsverpflichtung muss ab 50 runter. Die frei werdende Zeit kann dann vor allem in die individuelle Förderung gehen, aber auch in die Unterrichtsentwicklung und in die Supervision.

Den Vogel schoss
der ehemalige Rektor unserer Grundschule ab: Herzinfarkt am Abend der Verabschiedung, Tod nach 8 weiteren Monaten. (Das war 2004)
Ab 22jul10: 3533 Bes.
jaik.de