.. 25.Apr.2024 .. 08:15 Uhr ..
 achtung: entwurfsfassung, nur testweise im netz (bei Fehlern gerne Rückmeldung)
Die Altersversorgung
Ein Quell steter Freude  

Die Sonderstellung von Beamten ist historisch gewachsen und Lehrer sind irgendwann dieser Gruppe zugeordnet worden. Inhaltlich ist das, wie schon erwähnt, nicht zwingend, aber es hat Auswirkungen auf die Versorgung im Alter.

"Das Beamtentum bildet die überwiegende Gruppe des Personalkörpers der Administrative eines Staatswesens. In vielen Ländern unterscheiden sich die rechtlichen Rahmenbedingungen der Beamtentätigkeit deutlich von denen anderer Arbeitnehmer: Der Beamte hat dem Staat gegenüber eine besondere Treuepflicht, und im Gegenzug sorgt der Staat in besonderem Maße für den Unterhalt des Beamten." (wikipedia)

Dieses besondere Treueverhältnis hat zur Folge, dass der Staat nicht nur während der aktiven Zeit, sondern auch danach für eine angemessen Lebensführung seiner Diener sorgt.

Die Notwendigkeit  

Das System der Altersversorgung hat sicher mal seine guten Seiten gehabt. In der heutigen Zeit wirkt das System antiquiert und hat nur zur Folge, dass stets riesige Vorteile für die faulen und fetten Beamten vermutet werden.

Schon aus diesem Grund bin ich dafür, die Altersversorgung nach dem selben System zu organisieren wie für die nicht verbeamtete Bevolkerung. So wird es auch in den meisten anderen Ländern gehandhabt. Ich finde keinen sachlichen Grund, das bisherige System beizubehalten.

Die Höhe der Pensionen

Immer wieder liest man Meldungen wie "...die durchschnittliche Pension mit 2.200 Euro genau doppelt so hoch ist wie die durchschnittliche Rente...". (alte Zahlen)

Zu den Gründen dafür muss man zwei Dinge bemerken:

  • Erstens haben Beamte im Durchschnitt eine deutlich höhere formale berufliche Qualifikation als der Durchschnitt der Bevölkerung. Knapp 70% der Beamten haben ein Fachhochschul- oder Universitätsstudium hinter sich. Bei Wikipedia fand ich als letzte Zahl zur Akademikerquote in Deutschland 17% für das Jahr 2000, ich erinnere mich aber auch an Zahlen wie "gut 20%". Da die formale Qualifikation die Variable ist, die den größten Einfluss auf die Höhe des Gehalts hat, kann man damit sicher einen erheblichen Teil der erwähnten Unterschiede in der Altersversorgung erklären.
  • Zweitens wird die unterschiedliche Behandlung der Altersbezüge in steuerlicher Hinsicht nicht berücksichtigt. Hier ist sowohl eine Veröffentlichung der RRP (Rentnerinnen und Rentner Partei) interessant wie auch eine Studie im Auftrag der VERS.
    Die RRP vergleicht mit Hilfe von Zahlen des DBB auf Basis der Bruttogehälter Die Altersbezüge von Beamten und Angestellten im ÖD sowie der freien Wirtschaft. Auf Basis der Bruttogehälter! Es ist schon recht blöde, einerseits mit Recht darauf hinzuweisen, dass man die Bruttogehälter von Beamten und Angestellten nicht einfach vergleichen darf, weil der Beamte bei gleichem Brutto mehr Netto hat, beim Vergleich der Altersversorgung aber jeweils von 3.000€/Monat brutto auszugehen anstatt beim Beamten von 3000€, beim Angestellten von ca.3500€, was zu ähnlichen Nettoeinkommen führt. Was zum Teufel interessiert mich mein Brutto, Netto ist entscheidend.
    Die Veröffentlichung de RRP ist klar von der beamtenfeindlichen Grundeinstellung dieser Splittergruppe motiviert.
    Der Autor der anderen Studie, Werner Sieper wird als "...Dozent für Volkswirtschaft und Mathematik und ... erfolgreicher Immobilienanleger ... Autor zahlreicher Fachbücher zu den Themen Immobilienanlage und -vermietung" beschrieben, an anderer Stelle als pensionierter Beamter. Zu der Angabe "Autor" findet man reichlich Quellen im Netz, einen Nachweis zu seinem angeblichen pensionierten Beamtendasein habe ich nicht gefunden. Auf den ersten Blick wirkt die Studie schon beamtenfreundlich, sie ist aber mit sehr viel Quellenangaben und Berechnungsbeispielen hinterlegt und scheint daher wesentlich vertrauenswürdiger als die selten dämlichen Vergleiche zwischen einem durchschnittlichen Beamten und einem Standardrentner.

Man kann davon ausgehen, dass die Pensionen höher sind als die Renten vergleichbarer Angestellter in der freien Wirtschaft. Geht man von den Angaben der RRP aus und berücksichtigt den blöden Fehler mit Brutto/Netto, so sind vergleichbare Pensionen etwa 30% höher als Renten.
Beruft man sich auf die Untersuchung von Sieper, so liegt der Unterschied bei gut 10% im Durchschnitt, je nach Familienstand und Einkommensgruppe beträgt der Abstand -2% bis +20%. Ob die Untersuchung von Sieper zutreffender ist als dieses kurze Blättchen der RRP vermag ich nicht zu entscheiden; erheblich fundierter und belegter (und somit nachprüfbarer) scheint sie auf jeden Fall.

Werner Sieper
Wenn jemand Fehler in den Berechnungen von Herrn Sieper findet bin ich für eine Information dankbar. Aber bitte nicht auf dem üblichen Forenniveau, sondern mit nachvollziehbaren Angaben.
Etwas misstrauisch bin ich bei dieser Untersuchung schon, weil die genau das wiedergibt, was ich (Steuerlaie) vorher intuitiv vermutet habe. :)
Kommentar  

  • Ich finde keinen vernünftigen Grund für eine Sonderhandlung von Beamten in Bezug auf Krankenversicherung, Besoldung und Altersversorgung.
  • Die Altersversorgung dürfte realistisch gesehen zwischen 10 und 20% über einer vergleichbaren Rente liegen. Diese "doppelt so hoch"-Gerede ist ganz offensichtlich blöde oder Stimmungsmache.
  • "... Hierzu zählen landläufig auch die guten Pensionen, deren Höhe lange als Ausgleich dafür galt, dass die Gehälter vorher eher niedriger waren als in der Privatwirtschaft. Diese Zeiten freilich sind vorbei. ..." Das schreibt Prantl 2008 in der SZ.
    Dass die "Zeiten freilich" vorbei sind ist natürlich ein höchst tiefsinniges Argument, das sich mit Zahlen nicht belegen lässt. Aber so ist er nun mal, der stets betroffene Heribert.
  • Unsinnig ist der Unterschied aber auf jeden Fall. Einfach die Lehrer nach dem selben System bezahlen, versichern und altersversorgen wie alle anderen Arbeitnehmer auch und gut ist. Ich bin dabei.

Ich ...
... wiederhole mich. Ich weiß.
Ab 22jul10: 3879 Bes.
jaik.de